Energie-Spar-Pass
Beim Kauf eines Kühlschrankes schaut inzwischen jeder auf die Energieeffizienz. Eine leicht verständliche Einteilung in Energieklasse gibt Aufschluss: A++ heißt niedriger Energiever-brauch und ist eine Kaufempfehlung.
Ab 2008 wird es ebenso leicht beim Erwerb oder der Miete von Häusern und Wohnungen. Dann muss der Eigentümer den Gebäude – Energieausweis vorlegen in dem eine Grafik an-zeigt, wie viel Energie das jeweilige Objekt verbraucht. Grün heißt „sehr gut“, bei gelb sollte über Sanierungsmaßnahmen nachgedacht werden und rot deutet auf ein eindeutiges Energie – Sparpotential hin. Ein klares Zeichen für mangelnde Dämmung des Gebäudes.
In Zeiten der ständigen Energie – Kostensteigerungen und der drohenden Klimaänderung durch erhöhten CO2 – Ausstoß ist die Sanierung der meisten älteren Gebäude zwingend not-wendig. Rund zwei Drittel des gesamten Wohnungsbestandes der Bundesrepublik wurden vor
1966 gebaut. Zu der Zeit kostete der Liter Heizöl ca. 9 – 11 Pfennig. Unter dem Gesichts-punkt wurden diese Häuser und Wohnungen auch gedämmt, nämlich fast Null.
Der für 2008 geplante „Energiepass“ soll vor allem dem Eigentümer die Wertigkeit der Immobilie auf einen Blick zeigen. Was für Neubauten bereits seit 2002 Pflicht ist, gilt dann auch für Häuser, die vor 1966 errichtet wurden.
Der verbrauchsorientierte Energiepass hält lediglich den ange-messenen, tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses oder ei-ner Wohnung fest.
Der am Bedarf orientierte Energieausweis beinhaltet hingegen eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebe-darfs sowie wichtige Informationen über den Gebäudezustand.
Bewertet werden unter anderem die Qualität der Dämmung und der Fenster, die Effizienz der Heizungsanlage und der Energie-träger, die zur Heizung, Warmwasseraufbereitung und Lüftung verwendet werden
Der bedarfsorientierte Energiepass vergleicht nicht nur die Energiequalität von Gebäuden un-tereinander, sondern zeigt auch sehr anschaulich auf, wie sich der Energieverbrauch eines Hauses drastisch senken lässt.
Die Ermittlung der Energie – Einsparmöglichkeiten und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen müssen von einem Sachverständigen aufgestellt und nachgewiesen werden, wenn für die Sanierungsmaßnahmen vergünstigte Kredite oder Bau- zuschüsse der KfW – Bank in Anspruch genommen werden sollen.
Der Antrag auf einen KfW – Kredit muss vor Beginn der Um-
bauarbeiten bei der jeweiligen Hausbank gestellt werden.
Wir helfen Ihnen gern bei der Antragsstellung.
Viele Bauherren sanieren bereits jetzt, wie die überwältigende Resonanz auf die Förderprogramme des bundeseigenen Kre-ditinstituts KfW zeigt. Für private energetische Investitionen,
wie Fensteraustausch, nachträgliche Dach- oder Fassaden-dämmung bei Ein – und Zweifamilienhäusern wurde die För-
derung durch den Staat um direkte Zuschüsse erweitert.
Zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse haben bereits viele Bauherren dazu ermuntert,
langfristig in ihr Eigentum zu investieren.